Das Mindestalter beträgt 18 Jahre (beim "begleitetem Fahren" 17 Jahre) .
Die Anmeldung kann 6 Monate vor Deinem 18. (17.) Geburtstag erfolgen.
Um Deinen Führerschein machen zu können musst Du Dich zunächst in der Fahrschule anmelden und anschließend bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Hier in Düsseldorf kannst Du das in jedem Bürgerbüro erledigen und natürlich auch direkt beim Straßenverkehrsamt.
Folgende Unterlagen werden benötigt:
· Antrag auf Erteilung (bekommst Du in der Fahrschule)
· Biometrisches Passbild
· Sehtest neueren Datums (nicht älter als 2 Jahre)
· Nachweis über Kursbesuch in Erste Hilfe / Sofortmaßnahmen am Unfallort
· Kopie vom Führerschein (nur bei Erweiterung)
· Personalausweis oder Pass
Wenn Du den Führerschein mit 17 machst (Begleitetes Fahren), benötigst Du zusätzliche Anträge, die Du bei uns in der Fahrschule bekommst.
Bedenke bitte, dass die Bearbeitung Deines Antrages ca. 6 Wochen dauert. Ohne bearbeiteten Antrag dürfen auch keine Prüfungen gemacht werden. Je schneller Du also Deinen Antrag stellst, umso früher kannst Du Deinen Führerschein bekommen.
Um Dir lange Wege zu ersparen bieten wir in regelmäßigen Abständen den Kurs „Sofortmaßnahmen am Unfallort" an. Hier kannst Du dann auch direkt Passbilder und Sehtest erhalten und hast alle notwendigen Unterlagen zur Hand, ohne von A nach B rennen zu müssen.
Termine hierzu werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Die theoretische Ausbildung umfasst 14 Unterrichte, bestehend aus 12 Unterrichte des allgemeinen Grundstoffes (6 bei Erweiterung) und 2 Unterrichte über den Zusatzstoff für die Klasse B.
Die Themen "Zusatzstoff B1" und "Zusatzstoff B2" müssen auf jeden Fall besucht werden.
Auf der Seite Theorieplan kannst Du Dich über die Termine informieren.
Wenn Du alle Unterrichte besucht hast, Dein Antrag bearbeitet wurde und Du genug gelernt hat, kannst Du Deine theoretische Prüfung beim TÜV ablegen. Hierzu benötigst Du eine Bescheinigung, die Du bei uns in der Fahrschule bekommst.
Du musst eine "Grundausbildung" durchlaufen, in der wir Dir den Umgang mit dem Auto beibringen. Während dieser Ausbildungsphase lernst Du z.B. das Einparken und Umkehren. Sobald Du ein sicheres Fahrverhalten zeigst, beginnen die besonderen Ausbildungsfahrten, auch "Sonderfahrten" genannt".
Vorgeschrieben sind folgende "Sonderfahrten": 5 Überlandfahrten 4 Autobahnfahrten 3 Nachtfahrten
Es folgt eine kurze Prüfungsvorbereitung und dann die Prüfung.
Denk daran, um die praktische Prüfung machen zu dürfen, muss die theoretische Prüfung schon bestanden worden sein.
Wer den Führerschein mit 17 macht darf nur fahren, wenn er durch eine der Begleitpersonen, die bei Antragstellung benannt wurden, begleitet wird. Das heißt für Dich, Du darfst auf keinen Fall alleine fahren. Du bekommst nach bestandener Prüfung keinen Kartenführerschein, sondern eine Bescheinigung, mit der Du nur in Begleitung einer der Personen die auf dieser Bescheinigung eingetragen sind und auch nurr innerhalb von Deutschland fahren darfst.
Die Begleitpersonen (es muss mindestens eine sein) müssen folgende Kriterien erfüllen:
Nähere Infos bekommst Du gerne bei uns in der Fahrschule.
Hamborner Straße 4
40468 Düsseldorf
Tel.: 0211 / 425485
Montag, Dienstag, Donnerstag: 10:00 - 19:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 08:00 - 19:00 Uhr
Samstag 10:00 - 13:00 Uhr
Theorie:
Montag- Donnerstag: 19:00 Uhr
Wallstraße 16
40878 Ratingen
Tel.: 02102 / 9946115
Montag - Donnerstag 10:00 – 19:00 Uhr
Freitag 10:00 – 18:30 Uhr
Samstag 10:00 – 13:00 Uhr
Theorie:
Montag-Donnerstag: 19:00 Uhr
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